Du bist Lehrer- oder Betreuungskraft in NRW und möchtest mit Deinen Kindern schwimmen gehen?
...dann benötigst du gemäß Erlass „Sicherheitsförderung im Schulsport“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.12.2014 einen Nachweis über die sog. Rettungsfähigkeit.
Hiervon betroffen sind alle Lehrerinnen und Lehrer im Sinne des § 57 SchulG, einschließlich Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, sowie pädagogisches und sozialpädagogisches Personal im Sinne § 58 SchulG, Fachkräfte, die im Ganztag oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten tätig sind.
Die bisher von uns angebotene 6-stündige Ausbildung der Rettungsfähigkeit gemäß dem Curriculum der Rahmenkonzeption für die Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit, die die Schwimmsporttreibenden Organisationen in Abstimmung mit dem MSW entwickelt haben, bieten wir als Gliederung leider nicht mehr an. Das Ministerium hat die Absprachen mit unserem Landesverband einseitig außer Kraft gesetzt und alle Berater im Schulsport mit entsprechender Qualifikation (Lehrschein) angewiesen diese Aufgabe ab dem 01.01.2016 kostenlos anzubieten.
Wir bieten dir stattdessen an, bei uns das
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
oder das
Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber
abzulegen. Diese Qualifikation geht deutlich über die geforderte Rettungsfähigkeit hinaus und du bist so für eine verantwortungsvolle Betreuung der dir anvertrauten Kinder bestens gerüstet.
Bitte beachte, dass du für das Rettungsschwimmabzeichen in Silber eine Bescheinigung über eine Erste Hilfe Aus- oder Fortbildung mitbringen musst, die nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Die aktuellen Lehrgangstermine findest du immer auf dieser Internetseite.
Die Preise für die oben genannten Lehrgänge findest du auf unserer Preisübersicht. Eine Mitgliedschaft in der DLRG ist nicht erforderlich.
Gerne berät dich unsere Ausbildungsleitung vor und während unserer Trainingszeiten oder per E-Mail.