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Allgemeines Training

2G-Regel in der Schwimmhalle

Veröffentlicht: 30.11.2021
Autor: Ralf Gerschau

Seit 24.11.2021 gibt für NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Diese sieht unter anderem vor, dass im Freizeitbereich und insbesondere in Schwimmhallen die 2G-Regel gilt. Es dürfen also ab sofort nur noch Personen die Schwimmhalle betreten, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren.

Wir haben unser Hygienekonzept entsprechend angepasst und möchten Euch bitten, zu jedem Schwimmtraining einen entsprechenden Nachweis über Impfung oder Genesung mitzugringen und bei der Einlasskontrolle vorzuzeigen.

Vielen Dank für Euer Verständnis.

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